Brandschutzgesetz beschäftigt Wehren

Der Christdemokrat hob in dem Gespräch hervor, dass wichtige Elemente des bisherigen Entwurfs sicherlich weiterhin in die kommende Beschlussfassung einfließen werden. Ein wichtiger Punkt sei die Grundsatzaussage, dass einem Feuerwehrmitglied keine Nachteile aus seiner Feuerwehrarbeit im Arbeitsleben entstehen dürften. Große Unzufriedenheit herrschte bei den freiwilligen Feuerwehren über die Lücken in der gesundheitlichen Absicherung der Einsatzkräfte. So zahle die Feuerwehrunfallkasse (FUK) keine Leistungen, wenn ein Einsatzunfall oder zum Beispiel ein Herzinfarkt während eines Einsatzes auf eine Vorerkrankung zurückzuführen sei. Mit einem sogenannten Gesundheitsfonds, der bei der FUK angesiedelt werden soll, könne die Lücke geschlossen werden. Die kommunalen Feuerwehrträger sollen nach den bisherigen Planungen mit „einem minimalen finanziellen Beitrag“ den Fonds ausstatten. Busemann erläuterte weitere Inhalte des Entwurfs, unter anderem die Bedeutung des funktionierenden Gebäudefunkverkehrs in größeren Objekten sowie die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft, wenn beispielsweise ein Feuerwehrmann nicht nur in seinem Wohnort der Feuerwehr angehöre, sondern auch am Arbeitsort die örtliche Feuerwehr unterstützen möchte. Zu Diskussionen hatte in Niedersachsen der Ansatz im Brandschutzgesetz geführt, die (Einsatz-)Altersgrenze auf 67 Jahren zu erhöhen. Aufgrund einer Mehrheitsentscheidung der niedersächsischen Feuerwehrverbände wird dieser Passus bestehen bleiben, allerdings mit der klaren Definition, dass es möglich ist, ab dem 55. Lebensjahr in die Alters und Ehrenabteilung zu wechseln, wenn man nicht mehr zum Einsatz ausrücken möchte oder kann.

Unzufrieden ist der Kreisfeuerwehrverband Aschendorf-Hümmling noch mit der seines Erachtens ungenügenden Implementierung der „TEL und IuK-Gruppen“ (Technische Einsatzleitung und Information und Kommunikation). Die Mitglieder dieser Einheiten unterstützen die örtliche Einsatzleitung bei größeren Schadenslagen. Als Beispiele dafür wurden der Transrapid-Unfall und die letzten Einsätze auf der Meyer Werft genannt. Während alle Feuerwehrstrukturen wie auch die der Kreisfeuerwehrbereitschaft ordentlich geregelt seien, gebe es für die TEL und IuK keine Strukturen, die beispielsweise Beförderungen regelten. Zudem teilte Busemann mit, dass es Überlegungen in der Landespolitik gebe, eine Strukturkommission einzurichten, die die Zukunftssicherung des Brandschutzes und damit des Feuerwehrwesens zum Inhalt habe.

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